1. 1.1. Mit Gesuch vom 31. Januar 2023 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q._____ die Regelung des Getrenntlebens der Parteien (Heirat: 8. Oktober 2015; Trennung: 3. Januar 2023) u.a. mit den Begehren, der Beklagte sei zu verpflichten, ihr ab 1. Januar 2023 für die (unter ihre Obhut zu stellenden [Ziff. 3]) Söhne C._____ (geb. tt.mm. 2016) und D._____ (geb. tt.mm. 2018) "angemessenen" Bar- und Betreuungsunterhalt zzgl. Kinderzulagen (Ziff. 5a) und für sie "angemessenen" Ehegattenunterhalt (Ziff. 5b) sowie einen Kostenvorschuss von Fr. 6'500.00 zzgl. MwSt. (Ziff. 8) zu bezahlen. Zudem sei ab Gesuchseinreichung die Gütertrennung anzuordnen (Ziff. 7).