1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ vom 15. Juni 2023 für eine Forderung von Fr. 627.25 nebst Zins zu 5 % seit 9. Juni 2023, Verzugszins vom 26. Mai 2021 bis 8. Juni 2023 von Fr. 74.75 und bisherige Betreibungskosten von Fr. 73.30. Als Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: "ärztliche Behandlungen / Verfügung vom 16.05.2022, Geschäfts-Nr. 2022-006-1124 / Rechnung 38170 vom 27.11.20; Rechnung 39072 vom 19.12.20". 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 22. Juni 2023 zugestellten Zahlungsbefehl am 30. Juni 2023 Rechtsvorschlag.