2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 30. Dezember 2022: " 1. Der mit mangelndem neuen Vermögen begründete Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 15. Juli 2022) wird nicht bewilligt. 2. Der Gesuchsteller kann innert 20 Tagen seit Eröffnung dieses Entscheides über den Rechtsvorschlag auf dem ordentlichen Prozessweg beim Richter des Betreibungsortes gemäss Art. 265a Abs. 4 SchKG Klage auf Bestreitung des neuen Vermögens einreichen. 3. Die Entscheidgebühr von Fr. 200.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt.