1. A. (fortan: Gesuchsteller) stellte mit Eingabe vom 7. März 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Aarau ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege im von ihm am 24. Februar 2023 anhängig gemachten Scheidungsverfahren OF.2023.30. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau wies das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 1. Mai 2023 ab.