§ 6 und § 7 Abs. 2 AnwT). Die Gerichtskosten werden mutmasslich Fr. 1'350.00 betragen (vgl. Beilage 1 zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 18. März 2023). Die gesamten Prozesskosten werden sich mutmasslich auf Fr. 3'550.00 belaufen. Mit dem ermittelten Überschuss (Fr. 3'574.20 pro Jahr) wird der Gesuchsteller diese in weniger als einem Jahr abbezahlen können (vgl. E. 2.1.1 hiervor). Damit fehlt es diesbezüglich an der Mittellosigkeit.