Vergleicht man den zivilprozessualen Notbedarf von Fr. 3'857.85 mit dem Einkommen des Gesuchstellers von Fr. 4'155.70 (Beilage 3 zum Schreiben des Gesuchstellers vom 31. März 2023), resultiert ein monatlicher Überschuss von Fr. 297.85. - 10 -