Gesuchs am 20. März 2023 (vgl. E. 2.1.3 hiervor, act. 8), nur Fr. 250.00 an den Unterhalt seiner Tochter entrichtet zu haben (vgl. 1.2.2.2.2 hiervor). Dies ergibt sich auch aus dem seitens Vorinstanz am 3. April 2022 edierten Auszug des Kontos des Gesuchstellers bei der R._____ vom 11. April 2023 für die Zeit 1. Januar bis 31. März 2023, wonach er am 13. März 2023 Fr. 250.00 an die Kindesmutter überwies (act. 31).