In der Berechnung des Unterhaltes würden Fr. 250.00 deklariert, jedoch habe er die Unterhaltsbeiträge von Fr. 1'145.00 in den Monaten Januar und Februar 2023 vollumfänglich geleistet. Im Monat März 2023 habe er Fr. 250.00 und im April 2023 Fr. 750.00 an den Unterhalt geleistet. Aus den eingereichten Kontoauszügen lasse sich entnehmen, dass er nicht mehr habe bezahlen können. Deshalb sei auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt worden.