Nach Aufrechnung des Zuschlages von 25 % auf dem Grundbetrag (ausmachend Fr. 300.00) ergebe sich unter Berücksichtigung der nicht nachgewiesenen Unterhaltsbeitragszahlung von monatlich Fr. 250.00 ein erweitertes Existenzminimum von Fr. 2'957.00. Dem Gesuchsteller verbleibe somit ein monatlicher Überschuss von Fr. 1'198.00, aus welchem er die Prozesskosten (selbst unter Berücksichtigung einer allfälligen Steuerlast) bestreiten könne. -4-