Die Reisedauer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln betrage zwischen 59min und 80min. Dem Fahrzeug des Gesuchstellers komme kein Kompetenzcharakter zu, weil es für die Zurücklegung des Arbeitsweges nicht unabdingbar sei. Folglich seien einzig die Kosten für ein Monatsabonnement des öffentlichen Verkehrs von Fr. 250.00 zu berücksichtigen. Nach Aufrechnung des Zuschlages von 25 % auf dem Grundbetrag (ausmachend Fr. 300.00) ergebe sich unter Berücksichtigung der nicht nachgewiesenen Unterhaltsbeitragszahlung von monatlich Fr. 250.00 ein erweitertes Existenzminimum von Fr. 2'957.00.