1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte mit Eingabe vom 18. März 2023 (Postaufgabe: 20. März 2023) beim Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg im Rahmen des von ihm gegen B._____ (nachfolgend: Beklagte) angehobenen Verfahrens betreffend Abänderung der Unterhaltsbeiträge die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Brugg wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 27. April 2023 ab. 3. Gegen diese ihm am 1. Mai 2023 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 5. Mai 2023 (Postaufgabe: 6. Mai 2023) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau.