3.2. Der Kläger macht geltend, er habe den Kostenvorschuss von Fr. 800.00 geleistet. Dem als Beweis für die Leistung des Kostenvorschusses eingereichten "Account Statement" der E._____ Bank lässt sich entnehmen, dass von einem auf den Kläger lautenden Konto am 16. Februar 2021 zwei Zahlungen über gesamthaft EUR 785.10 ausgelöst wurden. Als Zahlungszweck wurde "Rechnung Nr.[…] Refernz Nr. […], F._____ AG, Bezirksgericht Aarau" angegeben.