2.2. Mit Berufung bringt der Kläger vor, er sei arm und arbeitslos, trotzdem habe er die Verfahrenskosten von Fr. 8'900.00 bezahlt, weshalb er dem Gericht nichts schuldig sei. Das "Account Statement" vom 20. Juni 2023 der E._____ Bank, das mit Schreiben vom 23. Juni 2023 nachgereicht wurde, diene als Beweis für den am 16. Februar 2021 bezahlten Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 800.00.