2. D._____ und der Kläger werden aufgefordert, dem Obergericht innert einer Frist von 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung einen Zustellungsbevollmächtigten bzw. ein Zustellungsdomizil in der Schweiz (Art. 140 ZPO) zu bezeichnen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, können künftige Zustellungen durch Veröffentlichung vollzogen werden (Art. 141 Abs. 1 lit. c ZPO). -4- […] " 2.4. Mit Schreiben vom 23. Juni 2023 reichte Rechtsanwalt D._____ für den Kläger ein "Account Statement" der E._____ Bank ein.