" 1. Auf das Gesuch des Gesuchstellers betreffend Anerkennung eines ausländischen Urteils wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 200.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." -3- 2. 2.1. Mit Eingabe vom 29. April 2023 erhob Rechtsanwalt D._____ für den Kläger beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung gegen den ihm am 26. April 2023 zugestellten Entscheid vom 3. April 2023 und stellte folgende Anträge: