rechtswirksam hätte zugestellt werden können, zumal die juristische Person als solche keine Zustellung entgegenzunehmen vermag. Hinzukommend wurde die Konkursandrohung zwar erst am 3. Januar 2023 ausgestellt, jedoch gemäss Vermerk bereits am 5. Dezember 2022 an den "Adressat" ausgehändigt, was nicht möglich ist und ebenfalls für eine fehlerhafte Zustellung spricht.