229 Abs. 3 ZPO). Aus dem Schreiben der Mobiliar vom 31. Oktober 2022 (Beilage zur Eingabe der Beklagten vom 3. November 2022 im Scheidungsverfahren (OF.2021.51) und im vorliegenden Verfahren (act. 155 f.) ergibt sich aber, das ein Taggeld von Fr. 99.45 pro Kalendertag ausgerichtet wurde. Für 365 Tage ergibt sich ein Betrag von Fr. 36'299.25, d.h. durchschnittlich Fr. 3'024.50 pro Monat. Davon ist in der Folge auszugehen. - 19 -