Unter Einbezug der hypothetischen Kinderrenten betrage das Gesamteinkommen von C. im dritten Lehrjahr Fr. 2'560.00 (Fr. 2'140.00 + Fr. 420.00) und im vierten Lehrjahr Fr. 2'760.00 (Fr. 2'340.00 + Fr. 420.00). Es rechtfertige sich somit, analog einem Konkubinatsverhältnis, von Kostenersparnissen von Fr. 850.00 auszugehen.