Es ist somit von einer entsprechenden Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit auszugehen. Wie dem Schreiben der Arbeitgeberin des Klägers vom 29. November 2021 (Berufungsbeilage 9 [ZSU.2021.259]) entnommen werden kann, bezahlt die Krankentaggeldversicherung ab dem 31. Tag 80 % des Lohnes. - 17 -