5.3.4. Die Klägerin forderte die Beklagten 1 und 3 mit Schreiben vom 11. Februar 2022 auf, die ausstehenden Mietzinse für Dezember 2021 bis und mit Februar 2022 zu je Fr. 1'425.00, total Fr. 4'275.00, innert 30 Tagen nach Erhalt dieser Zahlungsaufforderung zu bezahlen, ansonsten sie das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf das Ende eines Monats kündigen werde (GB 10 und 11). Die eingeschriebenen Postsendungen mit - 14 -