Interne Weisungen und Beschränkungen der Vertretungsbefugnis können gutgläubigen Dritten somit nicht entgegengehalten werden. Die Kundgabe erfolgt praktisch häufig dadurch, dass den Handlungsbevollmächtigten eine Position eingeräumt wird, die im Geschäftsleben üblicherweise mit einer Vollmacht verbunden ist (WATTER, a.a.O., N. 7 f. zu Art.