bar. Die Kündigungen vom 29. März 2022 (Zustellung am 30. März 2022) genügten den formellen Anforderungen von Art. 257d und Art. 266l OR. Das Mietverhältnis habe somit am 30. April 2022 geendet. Aufgrund der gesundheitlichen Situation der Beklagten 1 und 2 sei eine Räumungsfrist von 30 Tagen ab Vollstreckbarkeit des Entscheids anzusetzen.