Die am 31. Januar 2022 am Postschalter vorgenommene Einzahlung von Fr. 1'425.00 habe dem Empfänger nicht gutgeschrieben werden können, weil die Zahlung durch die PostFinance oder den Empfänger selbst zurückgewiesen worden sei. Der nicht erfolgte Zahlungseingang gehe somit nicht zulasten der Klägerin, weshalb die Miete für Februar 2022 ebenfalls nach wie vor ausstehend gewesen sei. Die 30-tägige Zahlungsfrist habe am 17. März 2022 geendet. Der Ausstand für die Miete für Januar 2022 sei erst am 6. April 2022 und damit nach Ablauf der Zahlungsfrist (und auch erst nach Zustellung der Kündigungen) beglichen worden.