1.4. Mit amtlichen Formularen vom 29. März 2022 wurde das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs per 30. April 2022 gekündigt. 2. 2.1. Die A. AG (Klägerin) beantragte mit Klage vom 6. Mai 2022 beim Bezirksgericht Baden die Ausweisung von B. (Beklagte 1), C. (Beklagter 2) und D. (Beklagter 3) aus den Mieträumlichkeiten (Wohnung und Kellerabteil) im Verfahren des Rechtsschutzes in klaren Fällen. 2.2. Mit Antwort vom 2. Juni 2022 ersuchten die Beklagten 1 und 2 um Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung sowie um Abweisung des Mietausweisungsgesuchs. 2.3. Die Klägerin nahm dazu mit Eingabe vom 22. Juni 2022 Stellung.