alle vertreten durch Rechtsanwalt Philip Schneiter, Zentralstrasse 120, Postfach 66, 5430 Wettingen Gegenstand Mietausweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. E., Inhaber des bis am 12. Juli 2019 in Q. domiziliert gewesenen Einzelunternehmens "F.", schloss am 21. September 2004 mit B. als Mieterin und D. als solidarisch Haftendem einen Mietvertrag über die 3 ½-Zimmer-Woh- nung im 17. OG Ost und das Kellerabteil Nr. 104 an der X-Strasse in R. zu einem monatlichen Mietzins von brutto Fr. 1'385.00 (= Fr. 1'315.00 Mietzins + Fr. 50.00 Heizung akonto + Fr. 20.00 Warmwasser pauschal) ab.