2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 10. November 2022 bei der Präsidentin des Bezirksgericht Baden das Ausweisungsbegehren. Die Beklagte liess sich hierzu nicht vernehmen. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 23. Dezember 2022 wie folgt: " 1. Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über die 4.5-Zimmerwohnung/Praxisräume seit Ende September 2022 aufgelöst ist.