1. 1.1. A. als Vermieterin (Klägerin) schloss am 12. September/ 8. November 2017 mit der C. AG als Mieterin (Beklagte) einen Mietvertrag betreffend Praxisräumen im 4. OG an der X-strasse YY in Q. zu einem monatlichen Nettomietzins von Fr. 2'605.00 zuzüglich Nebenkosten (bei monatlichen Akontozahlungen von Fr. 300.00). 1.2. Mit Schreiben vom 22. März 2022 kündigte die Beklagte die Praxisräumlichkeiten per 30. September 2022. Der ihr von der Klägerin mitgeteilte Abnahmetermin am 30. September 2022 wurde von ihr indes nicht wahrgenommen und das Mietobjekt wurde von der Beklagten auch nicht verlassen.