3.2.2. Die Gesuchstellerin macht geltend, dass sie Kreditkartenschulden getilgt habe. Dies trifft indes nicht bzw. nur teilweise zu. Hinsichtlich der B. Bank lässt sich den Abrechnungen (Gesuchsbeilage 10) entnehmen, dass die Schuld nicht ab-, sondern vielmehr zugenommen hat. So belief sich der Saldo am 18. Januar 2022 auf Fr. 3'821.60 und am 18. November 2022 auf Fr. 4'431.00. Daran ändert nichts, dass sie jeden Monat Zahlungen geleistet hat, da sie damit mit Ausnahme der Monate April 2022 und November 2022 nicht die Schuld, sondern lediglich die neuen Belastungen aufgrund aktueller Transaktionen (teilweise) getilgt hat.