2 und 3 des angefochtenen Entscheids aufzuheben und antragsgemäss zu ersetzen. Sie habe vorinstanzlich detailliert begründet und belegt, welche Schulden bestünden und welche Schuldentilgungen geleistet worden seien. Es werde auf Ziff. II/3 der Gesuchsbegründung verwiesen.