3. 3.1. Gegen diese ihr am 18. April 2023 zugestellte Verfügung erhob die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 28. April 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Der angefochtene Entscheid sei in Ziffer 2 und 3 aufzuheben und wie folgt zu ersetzen: 2. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im vorliegenden Verfahren wird bewilligt und Rechtsanwältin Andrea Metzler als unentgeltliche Rechtsvertreterin eingesetzt.