" 1. Das Gesuch der Gesuchstellerin um Zusprechung eines Prozesskostenvorschusses im vorliegenden Verfahren und im Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Aargau (ZSU.2022.258) wird abgewiesen. 2. Das Gesuch der Gesuchstellerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im vorliegenden Verfahren wird abgewiesen. 3. Die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." -3-