1.3.2.2.2. Mit Beschwerde machte die Gesuchsgegnerin geltend, dass sie entgegen der Erwägungen der Vorinstanz dieser ein Schreiben eingereicht habe. Sie könne sich nicht erklären, weshalb die Vorinstanz dieses nicht erhalten habe. Deswegen reiche sie das Rechtsmittel ein. Ihre finanzielle Situation sei ernst, so dass der Privatkonkurs eröffnet worden sei.