2.2. Mit Verfügung vom 17. März 2023 eröffnete der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen das Nachzahlungsverfahren und forderte die Gesuchsgegnerin auf, sich innert 10 Tagen lückenlos über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse seit 8. März 2020 (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden) auszuweisen (aktueller Lohnausweis, Mietvertrag, Kreditverträge, Quittungen für Darlehens- und andere Zinsen, neueste Steuererklärung und –einschätzung). Die Angaben seien auch für den Ehepartner zu machen. Im Unterlassungsfall werde die Nachzahlung angeordnet. 2.3. Die Gesuchsgegnerin liess sich in der Folge nicht vernehmen.