Aufgrund des Gutachtens des Gerichtssachverständigen H._____ und seiner Anhörung habe das Gericht festgestellt, dass die Klägerin die Produkte in einem spezifischen Produktionsprozess herstelle (maschinelle Auslösung zuvor thermisch behandelter Hühner), was bedeute, dass der Rohstoff die Bedingungen für Frischfleisch nicht erfülle, weshalb das dabei entstehende Halbfabrikat nicht als Separatorenfleisch eingeordnet werden könne und der Testbericht und die Analyse des E._____ in diesem Streit weder massgebend noch glaubwürdig sei (VA GB 7). Die gegen dieses Urteil von der Beklagten erhobene Beschwerde hat das Höhere Gericht in Koper mit Entscheid vom 19. August 2022 abgewiesen.