3.7.3. Unter dem Titel "Beweisführung" führte das Kreisgericht Koper in E. 6 seines Urteils vom 21. März 2022 aus, es habe im Beweisverfahren den gesetzlichen Vertreter der Klägerin, F._____, den gesetzlichen Vertreter der Beklagten, G._____, sowie den Zeugen D._____ angehört und die Urkunden gelesen, welche sich in der Anlage der Akte von A1 bis A96 und von B1 bis B125 befänden. Weiter habe es den Beweis mit dem Sachverständigen zugelassen, das schriftliche Gutachten des Gerichtssachverständigen H._____ gelesen und Letzteren auch angehört.