Soweit bereits ausgeliefert, habe die Beklagte die Produkte auf eigene Kosten vom Markt nehmen müssen. Weiter sei in der Gesuchsantwort beschrieben worden, wie die Gerichte in Slowenien den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör verletzt hätten. Insbesondere habe das Kreisgericht Koper die gestellten Beweisanträge nicht entgegengenommen. Es habe keine Sachverständigen ernannt und auch nicht anderweitig die Rechtslage in der Schweiz in Erfahrung bringen wollen; es habe die in der Schweiz durchgeführten Analysen als Beweis abgelehnt; die beantragte Anhörung von D._____ habe es nicht zugelassen; die Testberichte und Analysen des Schweizer Instituts E.__