3.7. 3.7.1. Schliesslich macht die Beklagte geltend, der formelle Ordre public sei verletzt, indem die slowenischen Gerichte ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert hätten. Allenfalls liege durch die Verpflichtung zur Bezahlung von mangelhafter Ware ausserdem ein Verstoss gegen den materiellen Ordre public vor. In der Gesuchsantwort sei dargelegt worden, dass die Klägerin der Beklagten mangelhafte Nahrungsmittel geliefert habe, welche nach schweizerischem Lebensmittelrecht gar nicht hätten verkauft werden dürfen. Soweit bereits ausgeliefert, habe die Beklagte die Produkte auf eigene Kosten vom Markt nehmen müssen.