Das Urteil des Kreisgerichts Koper stehe in einem unerträglichen Widerspruch zum Grundsatz der Vertragstreue ("pacta sunt servanda"). Die slowenischen Gerichte hätten mit ihren Entscheiden nicht nur das LugÜ, sondern auch das New Yorker Übereinkommen verletzt. Aufgrund dieser Übereinkommen wären sie verpflichtet gewesen, die Klägerin an das Schiedsgericht zu verweisen (Beschwerde S. 17 ff., Rz. 60 ff.).