3.4. 3.4.1. Weiter macht die Beklagte geltend, die Anerkennung des slowenischen Urteils würde klar gegen den Ordre public (Art. 34 Ziff. 1 LugÜ) verstossen, da die slowenischen Gerichte die Schiedsabrede zwischen ihr und der Klägerin und die schweizerischen Urteile, welche auf das schiedsgerichtliche Verfahren verwiesen hätten, missachtet hätten. Es gehöre zu den tragenden Prinzipien der schweizerischen Rechtsordnung, dass Parteien privatautonome Regelungen zur Streitbeilegung vereinbaren könnten, die in der Folge zu respektieren seien. Das Urteil des Kreisgerichts Koper stehe in einem unerträglichen Widerspruch zum Grundsatz der Vertragstreue ("pacta sunt servanda").