3.2.2.2. Das LugÜ ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt (Art. 1 Abs. 1 LugÜ). Im Urteil des Kreisgerichts Koper vom 21. März 2022 wurde eine Streitigkeit zwischen den Parteien aus einem Kaufvertrag über Lebensmittelprodukte und damit über eine Zivilsache i.S.v. Art. 1 Abs. 1 LugÜ entschieden. Folglich fällt dieses Urteil grundsätzlich in den sachlichen Anwendungsbereich des LugÜ.