4. Der Entscheid SR.2022.319 des Bezirksgerichts Zofingen sei zu bestätigen; - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -" 3.4. Die Beklagte nahm mit Eingabe vom 9. Juni 2023 zur Beschwerdeantwort Stellung. 3.5. Die Klägerin äusserte sich dazu mit Stellungnahme vom 22. Juni 2023. Das Obergericht zieht in Erwägung: