3. In prozessualer Hinsicht wird beantragt: Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen." 3.2. Mit Verfügung vom 11. Mai 2023 erteilte die Instruktionsrichterin des Obergerichts der Beschwerde die aufschiebende Wirkung -4- 3.3. Die Klägerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 2. Juni 2023: " I. Prozessantrag 1. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu verwehren; 2. Das Gutachten von Prof. Dr. C._____ sei aus den Akten zu weisen; II. Rechtsbegehren 3. Die Beschwerde sei abzuweisen;