3. 3.1. Gegen diesen ihr am 18. April 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 28. April 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei der Entscheid vom 17. April 2023 des Bezirksgerichts Zofingen (SR.2022.319) aufzuheben und das Gesuch um definitive Rechtsöffnung abzuweisen, eventualiter die Sache zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin.