" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 20. Mai 2022; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 25. November 2022) für den Betrag von Fr. 991'631.30 (inkl. aufgelaufener Verzugszins bis 25. November 2022) definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 2'000.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 2'000.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin Fr. 2'000.00 direkt zu ersetzen hat.