wobei für die aktuellen Verhältnisse in S._____ keine Zahlungen belegt seien) sowie der hälftigen Steuerlast (Fr. 300.00), ausmachend Fr. 4'366.25. Damit ergebe sich ein monatlicher Überschuss von rund Fr. 300.00 pro Ehepartner, mithin ein jährlicher Überschuss von Fr. 3'600.00. Somit sei die Gesuchsgegnerin zur Nachzahlung zu verpflichten. -5-