Der zivilprozessuale Notbedarf berechne sich aus dem hälftigen Grundbetrag für ein Ehepaar (Fr. 850.00), dem hälftigen Grundbetrag für die gemeinsamen Kinder (Jahrgänge 2019 und 2021; Fr. 400.00), dem jeweiligen 25 %-igen Zuschlag darauf (Fr. 312.50), den hälftigen Wohn- und Nebenkosten (Fr. 985.00), den hälftigen Kosten für die Krankenkasse (Prämien und Selbsttragungskosten; Fr. 510.90), den hälftigen Kosten der auswärtigen Verpflegung des Ehemannes (Fr. 133.00) und von dessen Arbeitsweg (Fr. 141.17), den Fremdbetreuungskosten für die beiden Kinder (Fr. 733.67; wobei für die aktuellen Verhältnisse in S.___