Den am 28. März 2023 eingereichten Unterlagen sei zu entnehmen, dass die finanzielle Situation der Eheleute alles andere als prekär sei. Ausweislich der Steuererklärung 2022 sei von einem Nettoeinkommen von Fr. 106'852.00 sowie einem Reinvermögen von Fr. 128'551.00 auszugehen. Dies ergebe ein monatlich anrechenbares Einkommen der Gesuchsgegnerin von Fr. 4'662.17 (hälftiges Erwerbseinkommen des Ehemannes: Fr. 4'452.17 zuzüglich des hälftigen Unterhaltsbeitragsanspruch gegenüber dem früheren Ehemann der Gesuchsgegnerin: Fr. 210.00).