2.4. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte am 6. April 2023 wie folgt: " 1. A._____ wird verpflichtet, die vorgemerkten Prozesskosten von Fr. 3'923.40 nachzuzahlen. 2. 2.1. Die Zahlung hat in dreizehn monatlichen Raten jeweils per 25. des Monats bzw. per darauffolgenden Werktag (Valutadatum), erstmals am 25. des Monats nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids, zu erfolgen. Die ersten zwölf Raten betragen jeweils Fr. 300.00, die letzte Rate beträgt Fr. 323.40.