2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau setzte der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 17. April 2023 im Verfahren betreffend die Anfechtung der Vaterschaft (VF.2023.13) eine Frist von 10 Tagen zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 800.00. 3. 3.1. Gegen den ihr am 12. April 2023 zugestellten Entscheid vom 3. April 2023 erhob die Gesuchstellerin am 24. April 2023 (Postaufgabe) beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte: " 1. Der Entscheid vom 3. April 2023 des Präsidiums des Familiengerichts am Bezirksgericht Aarau im Verfahren SF.2023.28 sei aufzuheben.