1. A. (nachfolgend: Gesuchstellerin) reichte mit Eingabe vom 22. März 2023 beim Bezirksgericht Aarau eine Klage auf Anfechtung der Vaterschaft gegen C. und D. ein und beantragte die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. 2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte mit Entscheid vom 3. April 2023 das Folgende: " 1. Das Gesuch um vorprozessuale Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Verfahren betreffend Anfechtung der Vaterschaft wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet."